Europäisches Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) ist ein wichtiges Dokument, welches das Recht auf Erbschaft bestätigt. Dieses Dokument kann von verschiedenen Personen benutzt werden, z.B. von Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern oder Erbschaftsverwaltern. Das Schriftstück wird in den meisten EU-Ländern anerkannt und einheitlich verwendet (u.a. mit Ausnahme von Irland und Dänemark).

Das Europäische Nachlasszeugnis macht Erbschaften zwischen EU-Mitgliedstaaten einfacher, schneller und effizienter. Insbesondere wird es für Menschen, die in einem EU-Land leben, einfacher sein, ihre Eigentumsrechte geltend zu machen.  Das ENZ kann z. B. die Abhebung von Geld von Bankkonten erleichtern oder das Recht auf eine Immobilie bestätigen.

Die Verordnung über das Europäische Nachlasszeugnis gilt für Personen, die am 17. August 2015 oder später verstorben sind. Mit dieser Verordnung werden einheitliche Regeln für die Erbsachen von Personen mit Wohnsitz im Ausland in ihrem Herkunftsland festgelegt. Die wichtigsten Vorschriften der Verordnung sind im Folgenden aufgeführt:

• Zuständige Behörden für die Behandlung von Erbschaftsangelegenheiten
Nach welchem Recht die Erbfolge von im Ausland lebenden Personen geregelt werden soll
• Verfahren zur Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses

Mit der Verordnung werden wichtige Änderungen eingeführt. Eine davon ist die Regel, dass auf Erbsachen das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Wohnsitz hatte. Das bedeutet, dass zum Beispiel, wenn eine Person in Polen stirbt, aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, deutsches Recht auf den Erbfall Anwendung findet. Danach bestimmt das deutsche Recht den Kreis der Erben, die Reihenfolge der Erbfolge und die Steuern.

Möglichkeit der Rechtswahl für den Erblasser

Das Europäische Nachlasszeugnis sieht eine Ausnahme vor. Eine Person kann in ihrem Testament bestimmen, dass das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, für die Testamentsvollstreckung gelten soll. Die Person kann das Recht eines jeden Landes wählen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Die Rechtswahl muss im Testament festgelegt werden.

Wo kann man das Europäische Nachlasszeugnis erhalten?

In Deutschland wird das Europäische Nachlasszeugnis ausgestellt von

• Notaren und
• Amtsgerichten.

Zusammenfassung

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein Dokument, das das Erbrecht in Europa bestätigt. Sie dient als einheitliches, in der gesamten EU anerkanntes Dokument zum Nachweis des Erbfalls einer verstorbenen Person. Dadurch wird viel Papierkram vermieden und die Notwendigkeit, sich an mehrere Behörden in verschiedenen Ländern zu wenden, verringert, was die Erbschaft einfacher und schneller macht.

Hinweis: Erwerb von Immobilien in Polen

Die Inhalte dieses Beitrages sind sorgfältig recherchiert und dienen der allgemeinen Information über das beschriebene Thema. Gleichwohl kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte übernommen werden. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen

Scroll to Top