Erwerb von Immobilien in Polen: Teil I

Die Vorschriften und Regeln für den Erwerb von Immobilien in Polen durch Ausländer sind im Gesetz vom 24. März 1920 über den Erwerb von Immobilien durch Ausländer festgelegt. Demnach ist für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer eine Genehmigung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel.

  • Gilt die oben genannte Ausnahme auch für deutsche Staatsbürger?
  • Was sollte beim Kauf einer Immobilie in Polen beachtet werden?
  • Wie läuft der notarielle Termin ab und lohnt es sich, einen polnischen Anwalt zu konsultieren?

Dies sind nur einige Fragen, die sich stellen, wenn man mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie in Polen zu erwerben.

Kann jeder Ausländer eine Immobilie in Polen kaufen?             

Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Gruppen von Ausländern, für die beim Erwerb von Immobilien in Polen besondere Rechte gelten. Zur ersten Gruppe gehören Personen, die Bürger des Europäischen Wirtschaftsraums (Europäische Union, Island, Liechtenstein und Norwegen) oder der Schweiz sind. Personen, die aus diesen Ländern stammen, können in Polen Immobilien erwerben, ohne eine Genehmigung einholen zu müssen.

Die zweite Gruppe umfasst Ausländer, die nicht aus den aufgeführten Gebieten stammen. Für den Erwerb von Immobilien ist in diesen Fällen eine Genehmigung des polnischen Ministers für Inneres und Verwaltung erforderlich.

Jeder Deutsche kann daher problemlos ein Grundstück, ein Ferienhaus, eine Zweitwohnung oder eine andere Wohnimmobilie in Polen erwerben. Die in der Vergangenheit notwendige öffentlich-rechtliche Genehmigung des Innenministeriums ist für EU-Ausländer entfallen.

Beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken ist jedoch grundsätzlich eine Genehmigung notwendig. Dies gilt aber auch für polnische Staatsbürger. Um unter diese Sonderregel zu fallen, müssen diese Flächen im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sein. Falls das nicht der Fall ist – gerade in kleinen Gemeinden – ist es möglich, auch landwirtschaftliche Grundstücke ohne Genehmigung zu kaufen. Es ist ratsam, sich Rechtsbeistand zu verschaffen.

Falls eine Genehmigung erforderlich ist, muss diese vor dem Kauf des Grundstücks vorliegen. Das Fehlen einer solchen Genehmigung kann zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages führen.

Hinweis: Erwerb von Immobilien in Polen

Die Inhalte dieses Beitrages sind sorgfältig recherchiert und dienen der allgemeinen Information über das beschriebene Thema. Gleichwohl kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte übernommen werden. Der Text stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen

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